Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die Vermiet-und Vermittlungsbedingungen der Seite www.langzeitmiete-auto.com

§1 GESCHÄFTSGEGENSTAND / VERTRAGSGEGENSTAND
Der Geschäftsgegenstand der Seite langzeitmiete-auto.com ist die Vermittlung von Mietfahrzeugen aller Art. Hier gelten die jeweiligen AGB der vermittelten Gesellschaften.
Das vermietete Fahrzeug ist nach Regelung des jeweiligen Vertrages über die Vermietgesellschaft vermietet und in den jeweiligen AGB geregelt.

§2 RAHMENBEDINGUNGEN ZUR MIETWAGENVERMITTLUNG
Die Bereitstellung und Übernahme des Mietwagens wird in einer Mietwagenfiliale durchgeführt. Sollte eine individuelle Anlieferung erfolgen, so kann, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist dies gegen eine separate Gebühr vom Vermieter durchgeführt werden.
Separate Gebühren können für den Mieter durch Buchung von folgenden Optionen sein, wie Dieselgarantie, Navigation, Bereifung,  Anhängerkupplung oder besondere Optionen, die durch den jeweiligen Vermieter eine Gebühr rechtfertigen. Sollte diese Gebühr anfallen, so wird diese im jeweiligen Vertrag ausgewiesen.
Die Stornierung muss zwingend vom Mieter direkt bei dem jeweiligen Vermieter durchgeführt werden. Die Zahlung des Mietpreises ist via Kreditkarte zu leisten. Bei einigen Anbietern ist auch eine Zahlung via EC-Karte oder Rechnung möglich, dies ist jedoch abhängig vom ausgewählten Fahrzeug und dem Angebot. Der Mieter stellt dem Vermieter eine Kaution zur Absicherung bei Anmietung zur Verfügung, sofern im Mietvertrag nichts anderes vereinbart worden ist. Die Kaution kann über eine Barkaution oder „Blockierung auf der Kreditkarte“ durchgeführt. Prepaid Karten werden nur in Ausnahmefällen vom Vermieter akzeptiert. Bei VISA oder Masterkreditkarten muss die Karte auf den Mieter ausgestellt sein. Auch bei Zahlung via EC-Karte muss die Karte auf den Namen des Fahrers ausgestellt sein. Sollte bei der Anmietung kein gültiges Zahlungsmittel vorliegen, haftet der Mieter für die Stornierungskosten. Bei Schadensfreier Fahrzeugrückgabe und Bezahlung aller noch ausstehenden Mietrechnungen, werden die Blockierungen auf den jeweiligen Kreditarten oder die Barkaution wieder an den Mieter freigegeben.
Für eine Rückholung von einem anderen nicht im Vorwege vereinbarten Ort sind von dem Mieter die Kosten für die Rückholung zu tragen. Diese Kosten richten sich nach der Entfernung des tatsächlichen Rückgabeortes ab.
Anliefergebühren werden separat berechnet, oder sind im Vertrag anderweitig geregelt. Die Fahrzeuge werden in der Regel mit einer „Voll-Voll“ Tankregelung ausgeliefert. Sollte ein Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegen werden, so wird der fehlende Kraftstoff dem Mieter gem. der jeweiligen AGB der Vermietgesellschaft in Rechnung gestellt.
Der Mieter muss in der Regel über eine gültige Fahrerlaubnis von über 1 Jahr verfügen. Bei einzelnen Fahrzeugklassen kann es zu Ausnahmen kommen.
Auslandsfahrten und Bestimmungen des einzelnen Vermieters muss der Mieter sich bei dem Vermieter freigeben lassen. Der Mieter muss für alle Nebenkosten selbst aufkommen (z.B. Mautgebühren). Für wintertaugliche Bereifung ist je nach Anbieter eine zusätzliche Gebühr vom Mieter zu entrichten. Die Zeit, in der die wintertaugliche Bereifung Pflicht ist, variiert und ist im Regelfall von November bis April.
Bußgelder oder Parkgebühren muss der Mieter im In- und Ausland selbst tragen. Diese können je nach Bestimmungsland deutlich von den deutschen Regelungen abweichen. Der Mietvertrag selbst wird bei Abholung oder Zustellung des Fahrzeuges direkt zwischen dem jeweiligen Autovermieter und dem Kunden geschlossen, daher besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung gegenüber langzeitmiete-auto.cm. Ferner nimmt langzeitmiete-auto.com keine Prüfung vor, ob der Kunde die vom Vermieter vorgeschriebenen Mietvoraussetzungen erfüllt, dies liegt ausdrücklich im Verantwortungsbereich des Kunden.Die AGB der jeweiligen Partner erhalten Sie mit der Reservierungsbestätigung per Email. Zusätzlich sind die AGB beim jeweiligen Partner vor Ort ,vor Mietbeginn, einsehbar.

§3 MIETZEITRAUM & BERECHNUNG
Der Mietzeitraum richtet sich nach den jeweiligen Regelungen des Einzelvertrages. Eine Verlängerung des Vertrages kann in der Regel stillschweigend entsprochen werden, sofern dem Vertrag keine Störungen im Vertragsverhältnis unterliegen. Ein „Monat“ versteht sich grundsätzlich, wenn nicht anders vermerkt, mit 28 Tagen und ist in keinem Fall als Kalendermonat deklariert. Die Mietrate ist im jeweiligen Mietvertrag nach den entsprechenden Rahmenbedingungen geregelt. Je nach Angebot ist vom Mieter eine Gebühr zu entrichten um den jeweiligen Tarif nutzen zu dürfen. Die Höhe ist abhängig von dem jeweilig ausgewählten Angebot und wird dem Kunden vor Übergabe klar ausgewiesen.

§4 NUTZUNG DES FAHRZEUGES
Der Mietwagen darf nicht zu Testzwecken, motorsportlichen Veranstaltungen, Untervermietung, gewerbsmäßige Güter- oder Personenbeförderung oder auf Rennstrecken genutzt werden.
Der Mietwagen darf nicht zum Transport von gefährlichen, verbotenen Substanzen oder Substanzen, die seitens der Vermieter AGB nicht freigegeben sind genutzt werden.
Der Mietwagen hat einer „normalen“ den AGB der Vermieter entsprechenden Nutzung zu unterliegen.
Der Mietwagen darf nur auf freigegebenen Straßennetz genutzt werden.
Die Haftungsbegrenzung kann bei vielen Autovermiet-Gesellschaften in folgenden Punkten eingeschränkt sein: Dach, Unterboden, Reifen, Scheiben, Räder, Spiegel ggf. können diese Einschränkungen durch einen separaten Aufpreis vom Vermieter aufgehoben werden. Dies wird in gesonderten Fall im Mietvertrag geregelt.
Während der Nutzung haftet der Mieter für alle Schäden an dem Mietwagen, sowie Folgeschäden, die durch die Nutzung entstanden sind, auch Wertminderung, Sachverständigen Aufwendungen, Gebühren für Abschleppung oder Schadensfeststellung. Dies wird jedoch nicht erhoben, sofern die Schäden von dritten verursacht oder nicht selbst verschuldet worden ist.
Die Selbstbeteiligung kann sofern nicht anders im Mietvertrag anders geregelt gegen separate Gebühr / Berechnung reduziert oder befreit werden.
Im Falle eines Unfalls oder besondere Umstände, wie Überschwemmung, Brand, Diebstahl, Wild oder anderen sonstigen Schaden muss eine Unfallaufnahme durch die Polizei ohne Anerkennung einer Schuld durchgeführt werden. Der Hergang ist schriftlich aufzuführen und der Seite langzeitmiete-auto.com  unter Nennung aller Teilnehmer zu übermitteln. Im Falle eines Verkehrsunfalles sind Namen und Daten der Zeugen zusätzlich zu nennen, es sei denn es ist in den AGB der Vermietgesellschaft etwas Anderes geregelt.
Die Nutzung des Mietwagens ist nur dem Mieter oder Mitarbeiter im Unternehmen des Mieters gestattet.
Während der Nutzung eines Auto-Langzeitmietwagens oder des Tagesmietwagen ist das Rauchen vom Vermieter untersagt. Die Zusatzkosten für die Reinigung können vom Vermieter erhoben werden.

§5 HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNGEN
Langzeitmiete-auto.com vermittelt eingehende Mietanfragen an verschiedene Autovermieter.
Für einen erfolgreichen Abschluss eines Mietvertrages zwischen Kunden und Autovermieter, gelten ausdrücklich die AGB des jeweiligen Autovermieters. Für das Zustandekommen eines Mietvertrages zwischen Autovermieter und Kunde wird keine Haftung übernommen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Gewährleistungsansprüche, Garantiehaftung oder sonstige Haftung gegenüber langzeitmiete-auto.com. Jegliche Bilder der Fahrzeuge auf dieser Seite dienen nur der Veranschaulichung und können Unterschiede zu dem bereitgestellten Fahrzeug aufweisen. Zudem können die Bilder Sonderausstattungen enthalten, welche aufpreispflichtig sind. Es wird keine Gewährleistung für die tatsächliche Ausstattung und das konkrete Modell des bereitgestellten Fahrzeugs übernommen.
Das Portals langzeitmiete-auto.com übernimmt keine Haftung für Übermittlung von Preisen, Kautionshöhen und sonstigen Informationen von Autovermietern von dem jeweiligen Vermieter. Für die Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher keine Haftung übernommen werden. Es erfolgt keine Echtzeitabfrage bzgl. der Verfügbarkeit des ausgewählten Angebotes beim Vermieter, daher kann bzgl. der Verfügbarkeit des gewünschten Angebotes keine Haftung übernommen werden.

§6 SONSTIGE VEREINBARUNGEN
Sämtliche Änderungen oder rechtsverbindliche Abreden bedürfen der Schriftform.

§7 GERICHTSSTAND / SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit sich durch die Rechtsregelung nichts anderes ergibt.

§8 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.